Wir sind der grösste Arbeitgeber der Region Uster. Dies verpflichtet uns für alle Mitarbeitenden ein fairer und verlässlicher Partner zu sein – mit attraktiven Anstellungsbedingungen und guten Sozialleistungen. Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Bedingungen von A bis Z.
Arbeitsvertrag
Das Arbeitsverhältnis zwischen den Mitarbeitenden und dem Spital Uster richtet sich nach den aktuellen Bestimmungen des Personalgesetzes (PG), der Personalverordnung (PVO) und der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO) des Kantons Zürich. Für Ärztinnen und Ärzte können andere Bestimmungen gelten.
Aus- und Weiterbildung
Das Spital Uster fördert und unterstützt verschiedene Aus- und Weiterbildungsmassnahmen. Wir wollen die Qualifikation unserer Mitarbeitenden den gegenwärtigen und künftigen Anforderungen der jeweiligen Stellen anpassen und sie zudem zur Übernahme anspruchsvollerer Funktionen befähigen. Bei einer Kostenbeteiligung werden in der Regel 50% der Kurskosten vom Spital und 50% vom Mitarbeitenden übernommen.
Dienstaltersgeschenke
Treue wird belohnt. Für eine langjährige Tätigkeit im Spital wird nach zehn Dienstjahren alle fünf Jahre ein entsprechend besoldeter Urlaub gewährt.
Gesundheitsförderung
Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden ist uns wichtig. Deshalb haben wir vor einigen Jahren ein massgeschneidertes gesundheitsförderndes Gesamtkonzept inklusive eines Absenzmanagement-Systems aufgebaut. Mitarbeitende können unter anderem zu günstigen Konditionen an Sportkursen teilnehmen sowie von Massagen zu reduzierten Preisen profitieren.
Kinderkrippe / Kinderhort Rösligarten
In unmittelbarer Nähe zum Spitalgelände betreiben wir eine eigene Kinderkrippe und einen Kinderhort. Damit bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, ihre Kinder zu verbilligten Tarifen professionell und liebevoll betreuen zu lassen.
Pensionskasse
Das Spital Uster ist der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK) und der Vorsorgestiftung für Assistenz- und Oberärzte (VSAO) angeschlossen. Bei der BVK gehen die Leistungen über das gesetzliche Minimum hinaus: Das Spital Uster übernimmt 60 Prozent der Gesamtprämie.
Personalausschuss PASS
Der PASS dient als Bindeglied zwischen der Spitalleitung und den Mitarbeitenden. Selbstständig und unabhängig arbeitend nimmt er die Interessen der Spitalmitarbeitenden wahr. Er besteht aus elf Mitgliedern, welche die Berufsgruppen des Spitals repräsentieren.
Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub
Unsere Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf einen voll bezahlten Schwanger- und Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen. Wenn es die betrieblichen Umstände erlauben, kann der Mutter im Anschluss ein unbezahlter Urlaub gewährt werden.
Standort
Das Spital Uster befindet sich in zentraler Lage – nur 5 Minuten vom Bahnhof Uster entfernt. Zürich ist in 15 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
Unfallversicherung
Alle Mitarbeitenden sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Berufskrankheiten sind den Berufsunfällen gleichgestellt.
Unterkunft
Das Spital Uster vermietet 60 1-Zimmer-Appartements, fünf Einzelzimmer sowie ein Doppelzimmer an Einzelpersonen. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Mitarbeitende. Sind darüber hinaus freie Zimmer vorhanden, werden auch private Anfragen berücksichtigt.
Vergünstigungen
Mitarbeitende können sich im Café Restaurant Aquarius zu ermässigten Preisen verpflegen. Zudem gewährt das Spital verschiedene Rabatte, z.B. für Bezüge aus der Spitalapotheke. Bei Krankenkassen-Zusatzversicherungen profitieren Mitarbeitende durch Kollektivverträge mit Helsana und Sanitas von vergünstigten Konditionen.





