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Hausarzt/Hausärztin





                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    
                    

Sie haben die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis mittels Depotzahlung für die Dauer Ihrer stationären Behandlung im Spital Uster ein Upgrade – Versicherungsklasse/Spital-Zusatzleistungen zu beanspruchen. Fragen dazu beantwortet Ihnen unser Fallmanagement (per E-Mail fall-Blindtext-@spitaluster.ch).

Sie haben die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis mittels Depotzahlung für die Dauer Ihrer stationären Behandlung im Spital Uster ein Upgrade – Versicherungsklasse/Spital-Zusatzleistungen zu beanspruchen. Fragen dazu beantwortet Ihnen unser Fallmanagement (per E-Mail fall-Blindtext-@spitaluster.ch).

Mit meinem Wunsch nehme ich zur Kenntnis, dass für den Spitalaufenthalt zusätzlich zur Rechnungsstellung der allgemeinen Behandlungskosten nach DRG (Diagnose Related Groups), die Spitalzusatzleistungen H-Quality und ärztlichen Honoraraufwendungen (AWZL) der gewählten Behandlungsklasse gemäss Taxordnung des Verbandes Zürcher Krankenhäuser, verrechnet werden.
Die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die Zusatzversicherungen ist höher bei Behandlungen nach missbräuchlichen Konsums von Arzneimitteln, Betäubungsmittel, Suchtmittel, Drogen oder Alkohol sowie bei psychischen Erkrankung.
Wechselt eine Patientin oder ein Patient in ein höher- oder tiefwertigeres Zusatzleistungspaket verrechnet das Spital die für das neue Leistungspaket geltenden Preise ab Wechseltag.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich für die gewünschte Abteilung verursachten Kosten unter Vorbehalt der zusätzlichen Haftung durch die Versicherung vollumfänglich aufkomme.
Mit meinem Wunsch nehme ich zur Kenntnis, dass für den Spitalaufenthalt zusätzlich zur Rechnungsstellung der allgemeinen Behandlungskosten nach DRG (Diagnose Related Groups), die Spitalzusatzleistungen H-Quality und ärztlichen Honoraraufwendungen (AWZL) der gewählten Behandlungsklasse gemäss Taxordnung des Verbandes Zürcher Krankenhäuser, verrechnet werden.
Die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die Zusatzversicherungen ist höher bei Behandlungen nach missbräuchlichen Konsums von Arzneimitteln, Betäubungsmittel, Suchtmittel, Drogen oder Alkohol sowie bei psychischen Erkrankung.
Wechselt eine Patientin oder ein Patient in ein höher- oder tiefwertigeres Zusatzleistungspaket verrechnet das Spital die für das neue Leistungspaket geltenden Preise ab Wechseltag.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich für die gewünschte Abteilung verursachten Kosten unter Vorbehalt der zusätzlichen Haftung durch die Versicherung vollumfänglich aufkomme.

Kostenübernahme und Einverständnis
Der Patient/die Patientin nimmt zur Kenntnis, dass er/sie grundsätzlich gegenüber dem Spital Uster Schuldner ist. Sollte keine vollumfängliche Kostengutsprache und/oder Kostenübernahme eines Leistungsträgers (Versicherung/Kanton) vorliegen, werden die Kosten dem Patienten/der Patientin in Rechnung gestellt. Das Spital Uster kann mangels Kostensicherung den Patienten/die Patientin auffordern, ein Depot über die voraussichtlichen Behandlungskosten zu hinterlegen.
Der Patient/die Patientin ermächtigt das Spital Uster der Krankenversicherung und/oder anderen Kostenträgern die für die Beurteilung der Leistungspflicht notwendigen medizinischen Angaben bekannt zu geben. Die Weitergabe der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der Auflagen des Datenschutzgesetzes.
Der Patient/die Patientin ist einverstanden, dass das Spital Uster medizinische Daten elektronisch oder in Papierform an nachbehandelnde Ärzte und Institutionen (Spitäler, Rehakliniken) weitergibt (bitte ankreuzen).

Ich habe die Information zur Kostenabrechnung gelesen und stimme dieser zu.*

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und stimme dieser zu.*

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Spital Uster, Brunnenstrasse 42, Postfach, 8610 Uster
Tel. +41 (0)44 911 11 11, info-Blindtext-@spitaluster.ch, www.spitaluster.ch